Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die von der BImA eingeräumte Option zum Erstzugriff für die Teilbereiche A, C, D, F, H und I der Konversionsflächen auszuüben.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die von der BImA eingeräumte Option zum Erstzugriff für die Teilbereiche A, C, D, F, H und I der Konversionsflächen auszuüben.