Nach der Vorberatung der Ausschüsse für Umwelt, Energie und Mobilität sowie dem Stadtplanungs- und Bauausschuss in der gemeinsamen Sondersitzung am 21. Juni 2023, hat sich die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am Donnerstagabend (20. Juli) der Empfehlung angeschlossen und fasste den einstimmigen Beschluss zur Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs für die Entwicklung der Konversionsflächen im Griesheimer Süd-Osten, damit einhergehend ebenso die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Griesheim.
Der Beschluss zur Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs stellt einen nächsten wichtigen Meilenstein im Bebauungsplanverfahren dar, da nun die förmliche Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB folgt. Bürger*innen, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange erhalten in diesem Rahmen im Zeitraum vom 2. August bis einschließlich 15. September 2023 die Möglichkeit, die aktuellen Unterlagen zum Bebauungsplanentwurf online (www.griesheim.de/wohnen-umwelt/bauleitplanung/) einzusehen und schriftliche Stellungnahmen abzugeben. Die Einsichtnahme kann zusätzlich im Rathaus während der Öffnungszeiten erfolgen – ebenfalls digital oder auch analog. Die Einreichung der Stellungnahmen ist per E-Mail (stadtentwicklung@griesheim.de) oder per Briefpost möglich. Zusätzlich wird ab Mittwoch (2. August) wieder der Infopoint entlang des Geländes an der Nehringstraße eingerichtet. Die aufgehängten Banner präsentieren während der Veröffentlichung die wesentlichen Unterlagen des Bebauungsplanentwurfs in anschaulicher Form. Aufgrund der hessischen Sommerferien wurde die Veröffentlichungsfrist des sonst üblichen Monatszeitraums um zwei Wochen verlängert, sodass trotz der möglichen Abwesenheiten ausreichend Zeit für Interessierte zur Einsichtnahme in die Planunterlagen besteht.
Nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist wertet die Stadtverwaltung zunächst die eingegangenen Stellungnahmen aus und erstellt eine Vorlage für die politischen Gremien. Alle eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen werden dabei in der Vorlage dargestellt, geprüft und gewürdigt. Das Plankonzept wird mit den Ergebnissen der Abwägung fortgeschrieben und zum Satzungsentwurf vorbereitet. Die politischen Gremien beraten abschließend im Anschluss über die Abwägung und die entsprechend ergänzten Planunterlagen, sodass es dann zu einem Satzungsbeschluss durch die Stadtverordnetenversammlung kommen kann.
Hinweis: In der kommenden Ausgabe des Griesheimer Anzeigers (Nr. 58 vom 22. Juli 2023) ist die dazugehörige amtliche Bekanntmachung veröffentlicht.
WISSENSWERTES
Aufgrund einer in Kraft getretenen Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren haben sich auch die Regeln und die Bezeichnungen für die Beteiligungen der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung geändert. Mit diesem Digitalisierungsgesetz wird das förmliche Beteiligungsverfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen auf ein digitales Verfahren umgestellt. Konkret wird damit das digitale Beteiligungsverfahren als (rechtlich verbindliches) Regelverfahren für die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie für die Beteiligung der Behörden eingeführt und es werden die Begriffe „Offenlage“ bzw. „Auslegung“ nicht mehr verwendet und durch „Veröffentlichung“ ersetzt.
Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans als auch der Entwurf des Bebauungsplans mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden somit im Internet veröffentlicht und sind zusätzlich während der Veröffentlichungsfrist durch ein öffentlich zugängliches Lesegerät sowie öffentlich in gedruckter Form einsehbar.