Der Bebauungsplanentwurf für das neue Wohngebiet im Süd-Osten Griesheims befindet sich aktuell im Rahmen der förmlichen Beteiligung in der Veröffentlichung und trägt den Titel „Bebauungsplan 111 – Griesheimer Anger“. Die aktuellen Unterlagen für das zukünftige Baurecht auf diesem Gelände können in der Phase der Veröffentlichung (bis einschließlich 15. September) im Rathaus während der Öffnungszeiten oder online auf der Seite zur Bauleitplanung (www.griesheim.de/wohnen-umwelt/bauleitplanung/) eingesehen werden. Die Stadt Griesheim hat zudem seit Dienstag (2. August) den „Info-Point“ an der Ecke Nehringstraße/Groenhoffstraße wieder eingerichtet. Die sieben aufgehängten Banner klären über die Ziele des Projekts und den bisherigen Stand der Planung auf. Bürger*innen haben zudem direkt vor Ort die Möglichkeit, auf Postkarten ihre Hinweise dazu aufzuschreiben und in den dafür vorgesehenen Briefkasten zu werfen.
Einwände, Ergänzungen und Anregungen zum Bebauungsplanentwurf, die verbindlich behandelt werden sollen, müssen von Bürger*innen, Behörden oder sonstigen Trägern öffentlicher Belange per offizieller schriftlicher Stellungnahme an die Stadt Griesheim gerichtet werden. Stellungnahmen im Rahmen des Verfahrens müssen schriftlich per Post, per E-Mail (stadtentwicklung@griesheim.de) oder vor Ort direkt im Rathaus zur Niederschrift an die Stadt Griesheim eingereicht werden und benötigen die Angabe eines erkennbaren Absenders. Aufgrund der hessischen Sommerferien wurde die Veröffentlichungsfrist des sonst üblichen Monatszeitraums um zwei Wochen verlängert, sodass trotz der möglichen Abwesenheiten ausreichend Zeit für Interessierte zur Einsichtnahme in die Planunterlagen besteht.
Für die Postkarten-Einreichungen über den „Info-Point“ bedeutet das: Die Postkarten mit anonym eingebrachten Hinweisen können nicht als offizielle Stellungnahmen gewertet werden, werden aber dokumentiert und ebenfalls als ergänzende Informationen der Stadtverordnetenversammlung zur Verfügung gestellt. Die Inhalte aus den Postkarten mit namentlichen Absendern werden hingegen unmittelbar in das Planungsverfahren aufgenommen.
Nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist wertet die Stadtverwaltung zunächst die eingegangenen Stellungnahmen aus und erstellt eine Vorlage für die politischen Gremien. Alle eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen werden dabei in der Vorlage dargestellt, geprüft und gewürdigt. Das Plankonzept wird mit den Ergebnissen der Abwägung fortgeschrieben und zum Satzungsentwurf vorbereitet. Die politischen Gremien beraten abschließend im Anschluss über die Abwägung und die entsprechend ergänzten Planunterlagen, sodass es dann zu einem Satzungsbeschluss durch die Stadtverordnetenversammlung kommen kann.